Kaiserlicher Gabbrief an den Markt Mödling,
ausgestellt am 12. November 1556 von Ferdinand I.

Wir Ferdinand von Gottes Gnaden, Römischer, zu Ungarn und Böhmen König, Infant in Spanien, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Steyr, Kärnten, Krain und Würtemberg, Graf zu Tirol, bekenne öffentlich mit diesem Brief und tue Kund allmänniglich, als Unser und Unseres löblichen Haus Österreich Erbstift, Vogtei und Lehenschaft der Pfarr zu Mödling durch Unsere hochlöbliche Voreltern, Erzherzogen zu Österreich der Domdechantei Unseres Domstiftes allhier zu Wien eingeleibt worden, und Wir aber durch gründliche Erfahrung befunden haben, dass solche Einleibung nit allein der ansehnlichen Pfarrmenning (Pfarrgemeinde) zu Mödling an ihrer notwendigen Seelsorge und baulichen Erhaltung ihrer zugehörigen Güter bis anher nachteilig und schädlich gewesen, auch der Domdechant Abwesenheit, desgleichen Verordnung und vielfältiger Veränderung halber untaugliche Vikarien, zur Schmälerung des gebührlichen christlichen Gottesdienstes und Verödung der Güter erfolgte, dass Wir demnach mit zeitigem Rat, rechtem Wissen und wohlbedacht am Christlichem Eifer, Liebe und Sorgfältigkeit, so Wir zu Unseren Untertanen tragen, dem Allmächtigen zu Lob, Ehr und Preis, auch zur Beförderung des heiligen christlichen Gottesdienstes und sonderlich damit Unsere Untertanen und Pfarrgenossen zu Mödling jederzeit mit einem steten Pfarrherrn und an alter christlicher Seelsorge stattlich versehen, auch die Kirchengüter unverödet und unverändert erhalten werden, ob angeregte Einleibung wieder aufgehoben, und die Pfarre von berührter Domdechantei von neuem abgesondert und dann Unseren getreuen N Richter, Rat und ganzer Gemeinde samt dem Spital zu Mödling die Nomination eines künftigen Pfarrherrn mit Gnaden vergönnt, jenen auch benamiter Domdechantei und Pfarr all und jed zugehörigen Pfennigdienst, Acker, Wiesenau, Holz, Weingärtenau, Bergrecht und Zehent, auch sonst gemeiniglich all anderer Güter, Gut und Einkommen, so die vor gewester Domdechant und ihre Vikarien außerhalb der Stadt Wien bisher innegehabt, genutzt und genossen, samt den darüber sagenden Urbaren, Grundbuch und Gewährfertigung nach Laut und Inhalt dreier gleichlautender Inventarien, deren eins Uns, das andere einen Domdechant und das dritt jenen von Mödling zugestellt worden, gnädiglich übergeben, überlassen und eingeantwortet haben, Wir aufheben, absondern, vergönnen, übergeben, überlassen und einantworten, auch dies alles hiemit wissentlich in Kraft dies Briefes, also und dermaßen, dass Unsere Untertanen zu Mödling nun hiefüran zu ewigen Zeiten einen eigenen steten bleibenden Pfarrherrn haben und halten und sooft es zu Fall kommt Uns einen geschickten, gelehrten, katholischen Priester zu Pfarrherrn benennen, auch alle und jed obgestimmter Domdechantei und Pfarr, Güter, Einkommen, Recht und Gerechtigkeit, Inhabern, Nützern und Genießern auch getreulich handhaben und davon für sie selbst nicht entziehen noch solches jemands anderen zu tun gestatten, sondern auch der Pfarr versetzte oder unordentlicher Weise veränderter Güter so viel sie derselben über kurz oder lang erfahren mögen, aufs eheste wieder lösen, erlangen und in obberührter Inventarien einstellen, und dann davon all und jede fürfallende Raiß und Landsteuer jederzeit verrichten, auch ihre abgebrannte Pfarrkirche und Pfarrhofe aufs eheste, so ihnen möglich, wieder erbauen und bessern und hinfüran allzeit in baulichen Wesen erhalten und zum Sonderheit über das alles sollen Richter, Rat und ganze Gemeind samt ihren Spital zu Mödling einen jeden künftigen Domdechant für all seine Rechte und Gerechtigkeit, auch für alles Missgewächs und Fehljahre jährlich einhundert Gulden rheinisch guter laufender Münzwährung halb auf Sankt Georgen des heiligen Märtyrers und halb auf Sankt Michaels, des Erzengeltags, und zwei Dreiling guts Weines in Weinlesen gewisslich reichen und hierher gegen Wien antworten, desgleichen einen jeden künftigen Pfarrherrn daselbst samt einen geschickten Gesellpriester, den er jederzeit zur Verrichtung des heiligen täglichen Gottesdienstes, auch Predigtamtes und Reichung der Hochwürdigen Sakramenten neben ihm in seiner selbst Speis und Besoldung im Pfarrhofe unterhalten soll, jährlich 200 Gulden, wie oblaut halb auf Georgi und halb auf Michaelis reichen, auch einen Dreiling guts Weines geben, und dann ihm das Opfer und was der Altar und Stol ertragen mag, daneben auch zustehen und erfolgen lassen, dergleiche auch jederzeit einen geschickten Schulmeister und Succentor, so zur Verrichtung des Gottsdienst, Kirchengesang und Lehr der Jugend tauglich und katholisch sein, samt einen Custos ehrlich und stattlich unterhalten, auch daneben das Beneficium, so ihnen zur Verleihung zusteht, jederzeit einen tauglichen Priester verleihen, und denselben stattlich unterhalten, der fürnehmlich die Frühmess verrichten und sonst einem Pfarrherrn zur Kirchen und Chor, auch zur Versehung der zugehörigen Filiale hilflich und beiständig sei. Es sollen auch die von Mödling darob sein halten, dass bei den zweien Filialen zu Brunn und Biedermannsdorf jederzeit hierfüran, wie bisher, ein eigener Priester gehalten und wofür derselbe jetzige Einkommen zu ihrer ehrlichen priesterlichen Unterhaltung nit genugsam wären, allen den selben Abgang, auch der Billigkeit und Gebühr nach erstatten, alles und jedes so oben geschrieben steht, bei pfandhafter Verbindung aller und jeder ihrer Gab und Güter, inmaßen sich dann Richter, Rat und ganze Gemeind zu Mödling durch drei gleichlautende Reversbrief gegen Uns, auch einen Domdechant zu Wien und Pfarrherrn zu Mödling, notdurftiglich verschrieben haben, alles ehrbarlich, getreulich und ungefährlich.

Mit Urkund dies Briefs, besiegelt mit Unserem anhanglich königlichen Insiegel, gegeben in Unserer Stadt Wien, dem zwölften Tage des Monats Novembris nach Christi Geburt fünzehnhundert und im sechundfünfzigstem, Unseres Reiches, des Römischen sechsundzwanzigstem und der anderem im dreißigstem Jahre.

Textfassung in Druckschrift erstellt von Herrn Ferdinand Krausgruber, ehrenamtlicher Archivar der Stadt Mödling, und Herrn Gerhard Schüller, basierend auf einer Abschrift aus dem Jahr 1643 aus dem Archiv der Stadt Mödling.
Kopie der Handschrift hier...


aktualisiert am 17-Mar-2022
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